Zwar zählen Klimaanlagen nicht zu den so genannten gesetzlich privilegierten baulichen Veränderungen, für die es leichter ist, einen Einbau in eine Eigentumsanlage umzusetzen. Aber sie kann durch einen Beschluss der Eigentümer gestattet werden, wenn sich eine Mehrheit dafür ausspricht. Wird ein solcher Beschluss für den Einbau einer Klimaanlage gefasst, so müssen aber auch direkt Auflagen für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgegeben werden. Es sei durch diese Auflagen von vornherein sicherzustellen, dass »der Gebrauch nicht zu Beeinträchtigungen« führt. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 48/23) – vom 06.06.2024
Der Betrieb einer Online-Plattform zur Veröffentlichung gesellschaftspolitischer Anliegen kann nur dann als gemeinnützige allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens steuerlich anerkannt werden, wenn die dort behandelten Themen »einen Bezug zur Ausübung staatlicher Gewalt aufweisen und die Plattform in parteipolitischer Neutralität betrieben wird«. Es dürfen nicht lediglich Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgt werden. Entscheidend ist, dass sich ideell und nicht parteipolitisch gefärbt für demokratische Grundwerte eingesetzt wird, und dass der Rahmen der grundgesetzlich garantierten Willensbildungsfreiheit eingehalten wird. (BFH, V R 28/23) - vom 12.12.2024